Reisen aus Nicht-EU-Ländern

 

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU

 

 

Für die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländern) gelten die Regeln der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

 

Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richtet sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedsstaates der EU.

 

Pro Person dürfen insgesamt höchstens 5 Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Dazu gibt es genaue Informationen in der Binnenmarkt-Tierseuchenverordnung. 

 

Die Höchstzahl von 5 Heimtieren darf überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck des Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sei und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind. Sollten mehr als 5 Tiere zu anderen Zwecken verbracht werden, so gelten die Regeln für den Handel mit Tieren. 

 

Für die Durchführung und Überwachung dieser Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. 

 

Es gibt mittlerweile für die verschiedenen Länder vollkommen unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen und eine komplette Listung würde nicht nur den Rahmen sprengen, sondern auch für Verwirrung sorgen. 

 

Es sei nur soviel gesagt, dass für einige Länder Voraussetzungen ähnlich den Reisen in der EU gelten, wieder andere zusätzliche Bestätigungen benötigen, andere Länder wieder Tollwut-Antikörperuntersuchungen.

 

In jedem Fall muss das Tier immer einen Mikrochip haben, eine gültige Tollwutimpfung, einen EU-Heimtierpass und mindestens 15 Wochen alt sein.

 

Alle weiteren genaueren Bedingungen lassen sich aktuell immer beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachlesen. Dort sind auch die zuständigen Behörden der Bundesländer mit Anschriften gelistet. Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU.

 

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